Dem Bauherren steht es selbstverständlich frei, welche Dienste er dem Architekten beauftragen möchte. Der beste Weg ist sich in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen und gemeinsam heraus zu finden, welche der folgenden Leistungen für den Bauherren durch den Planer übernommen werden sollen.
Die nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) klassifizierten Schritte unserer Leistungen sind
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
Im Vorfeld mit dem Bauherren geklärt und per Plan umgesetzt, ergeben sie die Voraussetzung für die Genehmigung bei der Baubehörde.
Wünscht der Bauherr nach Genehmigung seines Bauvorhabens Hilfe bei dem Bau seines Objektes folgen die nächsten Beauftragungsschritte
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Auftragsvergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Bauüberwachung
- Objektbetreuung und Dokumentation
Beauftragung ist teilweise möglich oder falls gewünscht auf Stundenbasis
Besondere Leistungen
In Bayern muss ein Brandschutzkonzept (gem. Art. 62 Abs. 2 Satz 3 BayBO) ab Gebäuden der Gebäudeklasse 4 oder auch niedrigerer Sonderbauten durch einen Sachverständigen oder Ingenieur mit nachgewiesener und eingetragener Ausbildung erstellt sein.
In unserem Leistungsumfang enthalten sind
- Brandschutzkonzepte für Gebäudeklassen 1 – 5 sowie Sonderbauten
- Brandschutzpläne
- Flucht- und Rettungswegplanung
- Feuerwehreinsatzplanung
Als Ersteller von Brandschutznachweisen für Gebäude der Gebäudeklasse 4 ist die erforderliche Nachweisberechtigung durch Eintrag in die Liste bei der Bayerischen Architektenkammer vorhanden. Datum der Eintragung: 2013